DigiSeminar: Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937, die sogenannte Hinweisgeberschutz- oder Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet. Diese hat das Ziel, Personen, die innerhalb eines Unternehmens Verstöße gegen Gesetze feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Unter Repressalien sind dabei direkte oder indirekte Nachteile im beruflichen Kontext zu verstehen, die sich auf die meldende Person nachteilig auswirken könnten.

  • 25S1.06.036
  • max. 20 Teilnehmende
  • Online
  • Anmeldeschluss: 
  • 160,00€ für Mitglieder,
    sonst 180,00€

Hinweis: Wer nach diesem Seminar seine Kenntnisse vertiefen möchte, ist herzlich willkommen beim Praxisworkshop zum Hinweisgeberschutzgesetz – Hinweismeldungen souverän bearbeiten.

Für die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht hat die EU einen Zwei-Stufen-Plan vorgesehen. Demnach hätten Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeiter*innen einen internen Meldekanal bis spätestens 17.12.2021 einrichten müssen. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 haben hierfür Zeit bis spätestens 17.12.2023. Nur Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen, sind von der Pflicht zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems befreit.

Nachdem Deutschland neben weiteren Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie nicht fristgemäß in ein nationales Gesetz umgesetzt hatte und ein erster Versuch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren durch die Ablehnung des Referentenentwurfes im Bundesrat scheiterte, wurde dieser Referentenentwurf nochmals im Vermittlungsausschuss überarbeitet. Nach erneuter Zustimmung im Bundestag fand der überarbeitete Referentenentwurf auch die Zustimmung im Bundesrat, sodass das neue Hinweisgeberschutzgesetz bis Ende Juni 2023 für Unternehmen verpflichtend wird.

Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern*innen, sollten sich daher nun mit der Frage nach einer geeigneten Lösung befassen, damit diese den gesetzlichen Anforderungen nach einem Hinweisgeberkanal gerecht werden.

Inhalt:

a. Aktueller Gesetzesstand

b. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung 

c. Welche Unternehmenspflichten ergeben sich für eine Organisation?

d. Was ist ein*e Hinweisgeberschutzbeauftragte*r und welche Stellung hat diese*r?

e. Vor- und Nachteile interner und externer Lösungswege

f. Verankerung eines Hinweisgeberschutz-Systems in der Organisation:

·        Arbeitsrecht

·        Betriebsverfassungsrecht

·        Datenschutzrecht

·        Verzahnung mit bestehenden Management-Systemen

·        Weitere Schnittstellen

Lernziele:

In Seminar machen wir Sie mit den Grundlagen des neuen Rechts vertraut und befähigen Sie, die konkreten Anforderungen in Ihrer Organisation umzusetzen.

Zielgruppe:

alle Interessierten und insbesondere Mitarbeiter*innen, die sich auf ihre zukünftige Rolle der*des Hinweisgeberschutzbeauftragten innerhalb ihrer Organisation vorbereiten möchten

Dieses Seminar bieten wir ausschließlich für gemeinnützige Organisationen an. Externe Dienstleister können leider nicht daran teilnehmen.

Dozent*in

Annsar Ahmed

Annsar Ahmed

Annsar Ahmed (LL.M.) ist Diplom-Informationsjurist, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Datenschutz, Risiko und Compliance der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Termine

04.03.2025 10:00 - 12:30

Veranstaltungsort

Online

Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.

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Seminar
Anmeldeschluss:
Online
ab 160,00€

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Judith Nieder

Judith Nieder

nieder@akademiesued.org Telefon: 01577 7692794

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