In dieser Veranstaltung geht es darum, dass Personen, welche die Aufarbeitung von Hinweismeldungen selbst übernehmen oder in die Aufarbeitung involviert sind, mit praktischen Methoden dazu befähigt werden, Meldungen zu bewerten, Sachverhalte zu analysieren und Maßnahmen zu definieren, um den Sachverhalt zu prüfen und geeignete Lösungsansätze zu bestimmen. Dabei werden die Teilnehmer*innen in mehreren Break-Out-Sessions sowohl in die Rolle der*des Hinweisgeber*in als auch in die Rolle der beschuldigten Person versetzt und erarbeiten gemeinsam in der Gruppe die einzelnen Ergebnisse.
Die Idee hinter der Veranstaltung ist, dass die Teilnehmenden erstmalig auch die Möglichkeit erhalten sollen, mit Praxisbeispielen Hinweismeldungen aufarbeiten zu können.
Inhalte:
Definition des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches
Vorstellung von Praxisbeispielen
Durchführung von Interviewmethoden zur Ermittlung des konkreten Sachverhaltes
Bestimmung von Empfehlungen zur Bewertung der einzelnen Rechtsverstöße gemäß dem vorliegenden Sachverhalt
Durchführung der schriftlichen Dokumentation und Aufbewahrung unter Wahrung der rechtlichen Voraussetzungen
Lernziele:
Die Teilnehmer*innen erlernen eine Methodik zur Bewertung, ob es sich bei dem jeweiligen Sachverhalt um eine Hinweismeldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt
Sie lernen, wie eine Meldung zu bewerten und zu dokumentieren ist.
Methodik:
Praxissimulationen
Interviews
Gruppenarbeiten
Zielgruppe:
Interne Hinweisgeberschutzbeauftragte
Geschäftsführungen
Mitarbeitende, die als interne Koordinatoren für den externen Hinweisgeberschutzbeauftragten zur Verfügung stehen
Dieses Seminar bieten wir ausschließlich für gemeinnützige Organisationen an. Externe Dienstleister können leider nicht daran teilnehmen.
Voraussetzungen:
Sie sollten vor der Seminarteilnahme zur*zum Hinweisgeberschutzbeauftragten qualifiziert sein, zum Beispiel durch eine Teilnahme am DigiSeminar: Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Oder Sie sind als Ansprechpartner*in für einen externen Dienstleister benannt.
Dozent*in
Annsar Ahmed
Annsar Ahmed (LL.M.) ist Diplom-Informationsjurist, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Datenschutz, Risiko und Compliance der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Termine
01.04.2025 | 09:30 - 12:30 |
Veranstaltungsort
Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.