Das Seminar gibt einen Überblick über die geltenden Regelungen zur Barrierefreiheit. Dabei stellen wir uns die Frage, was Barrierefreiheit ist und wie diese sichergestellt werden soll. Zudem wird herausgearbeitet, ob beeinträchtige Personen einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen haben und wer neben der öffentlichen Hand dazu verpflichtet ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Einen Schwerpunkt bietet dabei die digitale Barrierefreiheit.
Die Veranstaltung soll dazu beitragen, die Teilnehmenden für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren, Fragestellungen zu klären und zu erarbeiten, inwieweit Handlungsbedarf besteht.
Aufbau:
Das Seminar wird mit einem Überblick starten, in dem zunächst die Begrifflichkeiten geklärt werden. Anschließend schauen wir uns die rechtlichen Grundlagen an, besprechen einzelne Maßnahmen und klären, wer dazu verpflichtet ist, Barrierefreiheit in welcher Form sicherzustellen.
Inhalte:
Definition Barrierefreiheit
Wer soll durch Barrierefreiheit unterstützt werden?
Gesetzliche Grundlagen / möglicher Anspruch
Verpflichtung der Umsetzung von gesetzlichen Grundlagen
Lernziele:
Überblick über die geltenden Regelungen
Hintergrund der Regelungen
Adressat der Regelungen (wer muss was umsetzen)
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Personen, die in ihrem beruflichen Kontext bereits mit dem Thema Barrierefreiheit zu tun haben oder ihre Organisation zukünftig barriereärmer gestalten möchten bzw. müssen. Weiterhin an Personen, die einen ersten Überblick zum Thema Barrierefreiheit anstreben.
Voraussetzungen:
keine
Dozent*in
Annika Bergmann
Rechtsanwältin Annika Bergmann betreut in der Kanzlei Leu schwerpunktmäßig den Bereich Arbeitsrecht. Sie begleitet und unterstützt Vorstände, Geschäftsführer*innen und Personalleiter*innen zu allen kollektiv- und individualrechtlichen Fragestellungen.
Termine
08.11.2024 | 09:00 - 12:00 |
Veranstaltungsort
Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.