Fallmanager/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement

In der heutigen Arbeitswelt stehen Arbeitgeber vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die (Re-)Integration langfristig erkrankter oder behinderter Mitarbeiter geht. Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, ist ein strukturiertes und effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unerlässlich. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße und Branchenzugehörigkeit, dazu verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird und die BEM-berechtigte Person bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung unterstützt wird. Allerdings werden im Gesetz genaue Rollen zur Durchführung des Verfahrens nicht abschließend benannt und in vielen Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen mangelt es an Qualifikationen und personellen Ressourcen.

Ziel

Der Lehrgang qualifiziert zur Leitung eines BEM-Verfahrens sowie zur einzelfallbezogenen Betreuung der BEM-berechtigten Personen. Sie führen die BEM-Gespräche, koordinieren verabschiedete Maß nahmen und unterstützen die BEM-berechtigte Person bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz

Zielgruppe/Vorbildung

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Absolventen des „Prozessberater/ in für Betriebliches Eingliederungsmanagement“ sowie an Personen, die in der BEM-Fallbetreuung tätig werden wollen und Beschäftigte in Unternehmen mit der Aufgabe der BEM-Fallbetreuung. Für die Lehrgangsteilnahme sind theoretische und/ oder praktische Vorkenntnisse im Themengebiet sinnvoll.

Inhalte (Auszug aus den Inhalten)

1. Rahmenbedingungen und Grundlagen eines BEM

  • Rechtlicher Rahmen des BEM

  • Ziele des BEM

  • Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen

  • Gestaltung des BEM-Prozesses

2. BEM-Fallmanagement

  • Anforderungen an die Fallbetreuung

  • Einfluss von Urteilen auf die Fallbetreuung

  • Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Gesundheits-, Krankheits- und Arbeitswissenschaften im Rahmen der Fallbetreuung

  • Kommunikation als Erfolgsfaktor

  • Das Erst-/Orientierungsgespräch

  • Das BEM-Gespräch

  • Strategische Netzwerkarbeit

  • Fehlzeitenmanagement

  • Klassifikationsschema in der Fallbetreuung

3. Fallbeispiele

Bearbeitung von praktischen Beispielen, um die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen und reale Gesprächssituationen/Fallbetreuungen nachzustellen

Dauer

3 Tage Präsenzphase

Prüfung

Zulassung: Teilnahme an der Präsenzphase

Art: Präsentation

Bitte beachten Sie: Für diesen Lehrgang gelten zu den allgemeinen AGBs der Paritätischen Akademie Süd ebenfalls zusätzliche allgemeine Hinweise zu allen Lehrgängen/Fernlehrgängen (AGB), die in Rahmen der Kooperation zwischen der Paritätischen Akademie Süd (PAS) und der BSA-Akademie durchgeführt werden.

Kooperationspartner

Diese Veranstaltung wird durchgeführt in Kooperation mit:

BSA-Akademie

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Julia Böttcher

Julia Böttcher

Bildungsmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement

boettcher@akademiesued.org Telefon: 0711 286976-25

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