Jede Organisation mit hauptamtlichem Personal muss über den gesamten Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verarbeiten: von der Bewerbung, über die Probezeit und eigentliche Beschäftigung, bis hin zur Verabschiedung durch Auslaufen der Befristung, Kündigung oder Ruhestand. Die Datenverarbeitung ist weitgehend durch zahlreiche Vorschriften und eine umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Das Seminar vermittelt die erfahrungsgemäß in der Praxis wichtigen Aspekte des Datenschutzes, um Datenpannen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Hinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz.
Der Beschäftigtendatenschutz bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz und ist umfassend rechtlich reguliert. In der Praxis zeigen sich häufig dieselben Fallstricke, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Organisation als Arbeitgeberin, Arbeiternehmer*innen und ggf. Betriebsrat führen können. Wenn der Arbeitgeber die Rechte der Beschäftigten achtet, dann vermeidet er unnötige Konflikte und Schaden für die Organisation.
Neben gewöhnlichen Geschäftsvorfällen bei der Bearbeitung von Personalvorgängen gibt es auch Sonderfälle, bei denen zudem häufig sensible Daten verarbeitet werden: zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorge, Abmahnungen, Arbeitsunfälle, Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Arbeitszeitbetrug, Untersuchung von Vorgängen im Rahmen des Schutzkonzepts, Hinweise auf Fehlverhalten, interne Ermittlungen, Beweismittel im Kündigungsschutzverfahren, Anstellungsbetrug, Fotografien und Filmaufnahmen.
Das Seminar zeigt anhand von konkreten Fallbeispielen aus dem Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses mit seinen verschiedenen Abzweigungen, worauf jeweils aus Sicht des Datenschutzes zu achten ist.
Inhalte:
Vertragsgestaltung und tarifliche Regelungen
Besonderheiten im Bewerbungsverfahren
Aufbewahrungsfristen im Personalwesen
Verbotene Datenverarbeitungen
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Betroffenenrechte, insbesondere Auskunft
Kürzliche oder geplante gesetzliche Änderungen
Lernziele:
Bewusstsein für heikle Datenverarbeitungen und den besonderen Schutzbedarf von Beschäftigtendaten
Mehr Sicherheit bei häufigen Fragestellungen und in seltenen Situationen
Methodik:
Präsentation
Gemeinsame Diskussion von Fallbeispielen aus der Praxis
Zielgruppe:
Interessierte Verwaltungs-, Fach- und Leitungskräfte, besonders auch aus dem Personalwesen
Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen
Hinweis:
Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet.
Voraussetzungen:
keine
Format:
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Seminare sind die begrenzten Gruppengrößen. Dieses Seminar wird in der Regel mit 8 bis 16 Teilnehmer*innen durchgeführt.
Dozent*in
Franz Philippe Bachmann
Franz Philippe Bachmann M.A. von der Kanzlei Leu beschäftigt sich langjährig mit der praktischen Umsetzung des Datenschutzes. Durch frühere Tätigkeiten in der IT-Entwicklung, im Projekt- und Produktmanagement hat er nicht nur ein tiefes Verständnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch von den verwendeten Systemen. Er hat auch Innenansichten aus einer Hilfsorganisation und eigener sozialer Arbeit. Die Kanzlei Leu ist als externer Datenschutzbeauftragte für eine Reihe von Organisationen tätig.
Termine
20.11.2025 | 10:00 - 12:00 |
Veranstaltungsort
Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.