DigiSeminar: Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept

Alle Unterlagen und Datenbestände 10 Jahre lang aufbewahren? Ein verbreiteter Irrtum! Vieles muss schneller gelöscht, manches sollte länger vorgehalten werden. Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten müssen für betroffene Personen bzw. für jede Verarbeitungstätigkeit individuell bestimmt werden. Das Seminar vermittelt die Methode, wie man die Aufbewahrungsfristen in der Praxis einer sozialen Organisation findet oder festlegt.

  • 25S1.06.026
  • max. 16 Teilnehmende
  • Online
  • Anmeldeschluss: 
  • 150,00€ für Mitglieder, sonst 170,00€

Hinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz.

Ein gesetzlicher Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Speicherbegrenzung, und dem korrespondiert das Recht auf Vergessenwerden. Der Datenschutz erfordert es daher, für alle Daten von Menschen, die in einer Organisation anfallen, zu bestimmen, wie lange sie aufbewahrt werden sollen und wann sie also zu löschen sind.

Aufbewahrungsfristen finden sich nicht im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG usw.), sondern sie kommen aus anderen Rechtsgebieten oder aus der Fachlichkeit des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Trotzdem werden Datenschutzbeauftragte, -koordinator*innen und andere mit der Verarbeitung der Daten befasste Kräfte oft nach konkreten Fristen gefragt.

Manche Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben, manche kann man selbst auswählen, manche sind sehr empfehlenswert. Wo findet man die Vorgaben, wenn es welche gibt? Welche Abwägungen muss man treffen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? In dem kompakten Seminar gibt es Antworten.

Inhalte:

  • Speicherbegrenzung, das Recht auf Vergessenwerden und Ausnahmen

  • Allgemeine Vorgehensweise zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen

  • Konkrete Beispiele aus der Praxis sozialer Einrichtungen

  • Berücksichtigung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

  • Aufbau eines Löschkonzepts

Lernziele:

  • Bewusstsein für die Bedeutung fristgerechter Löschung von Daten und die rechtlichen Risiken

  • Kenntnis der Methodik zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen

  • Praktische Hilfestellungen für den Arbeitsalltag

Methodik:

  • Präsentation

  • Seminargespräch

  • Fallbeispiele in Kleingruppenarbeit

Zielgruppe:

  • Interessierte Verwaltungs-, Fach- und Leitungskräfte

  • Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen

Hinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet.

Voraussetzungen:

keine

Dozent*in

Franz Philippe Bachmann

Franz Philippe Bachmann

Franz Philippe Bachmann M.A. von der Kanzlei Leu beschäftigt sich langjährig mit der praktischen Umsetzung des Datenschutzes. Durch frühere Tätigkeiten in der IT-Entwicklung, im Projekt- und Produktmanagement hat er nicht nur ein tiefes Verständnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch von den verwendeten Systemen. Er hat auch Innenansichten aus einer Hilfsorganisation und eigener sozialer Arbeit. Die Kanzlei Leu ist als externer Datenschutzbeauftragte für eine Reihe von Organisationen tätig.

Termine

25.03.2025 10:00 - 12:00

Veranstaltungsort

Online

Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.

DigiSeminar: Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept
DigiSeminar: Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept
Seminar
Anmeldeschluss:
Online
ab 150,00€

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Judith Nieder

Judith Nieder

nieder@akademiesued.org Telefon: 01577 7692794

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