Alle Unterlagen und Datenbestände 10 Jahre lang aufbewahren? Ein verbreiteter Irrtum! Vieles muss schneller gelöscht, manches sollte länger vorgehalten werden. Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten müssen für betroffene Personen bzw. für jede Verarbeitungstätigkeit individuell bestimmt werden. Das Seminar vermittelt die Methode, wie man die Aufbewahrungsfristen in der Praxis einer sozialen Organisation findet oder festlegt.
Hinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz.
Ein gesetzlicher Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Speicherbegrenzung, und dem korrespondiert das Recht auf Vergessenwerden. Der Datenschutz erfordert es daher, für alle Daten von Menschen, die in einer Organisation anfallen, zu bestimmen, wie lange sie aufbewahrt werden sollen und wann sie also zu löschen sind.
Aufbewahrungsfristen finden sich nicht im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG usw.), sondern sie kommen aus anderen Rechtsgebieten oder aus der Fachlichkeit des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Trotzdem werden Datenschutzbeauftragte, -koordinator*innen und andere mit der Verarbeitung der Daten befasste Kräfte oft nach konkreten Fristen gefragt.
Manche Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben, manche kann man selbst auswählen, manche sind sehr empfehlenswert. Wo findet man die Vorgaben, wenn es welche gibt? Welche Abwägungen muss man treffen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? In dem kompakten Seminar gibt es Antworten.
Inhalte:
Speicherbegrenzung, das Recht auf Vergessenwerden und Ausnahmen
Allgemeine Vorgehensweise zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen
Konkrete Beispiele aus der Praxis sozialer Einrichtungen
Berücksichtigung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Aufbau eines Löschkonzepts
Lernziele:
Bewusstsein für die Bedeutung fristgerechter Löschung von Daten und die rechtlichen Risiken
Kenntnis der Methodik zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen
Praktische Hilfestellungen für den Arbeitsalltag
Methodik:
Präsentation
Seminargespräch
Fallbeispiele in Kleingruppenarbeit
Zielgruppe:
Interessierte Verwaltungs-, Fach- und Leitungskräfte
Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen
Hinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet.
Voraussetzungen:
keine
Dozent*in
Franz Philippe Bachmann
Franz Philippe Bachmann M.A. von der Kanzlei Leu beschäftigt sich langjährig mit der praktischen Umsetzung des Datenschutzes. Durch frühere Tätigkeiten in der IT-Entwicklung, im Projekt- und Produktmanagement hat er nicht nur ein tiefes Verständnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch von den verwendeten Systemen. Er hat auch Innenansichten aus einer Hilfsorganisation und eigener sozialer Arbeit. Die Kanzlei Leu ist als externer Datenschutzbeauftragte für eine Reihe von Organisationen tätig.
Termine
25.03.2025 | 10:00 - 12:00 |
Veranstaltungsort
Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.