Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen sind Schlüssel für beruflichen Erfolg und Aufstieg. Weiterbildungsförderung gibt es für (fast) jeden Bürger. Für Jüngere das Weiterbildungsstipendium, für Fachkräfte das Meister-BAföG, für Arbeitnehmer und Selbstständige die Bildungsprämie und für Karrierebewusste das Aufstiegsstipendium.

Aktuell bildet sich fast jeder zweite Bürger im erwerbsfähigen Alter weiter. EU, Bund und Länder unterstützten den Lerneifer von Jung und Alt mit Fördermitteln (Prämien, Gutscheinen, Stipendien) und Bildungsurlaub. Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium beispielsweise diejenigen, die ihre Chancen verbessern möchten und bisher aus finanziellen Gründen auf eine Weiterbildung verzichtet haben. Ziel dieser Maßnahmen ist es mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren.

Wo weder der Chef unter die Arme greift noch Fördermittel infrage kommen, helfen Kredite, zum Beispiel Raten- oder Abruf­kredite. Wer sich auf eigene Kosten weiterbildet, kann mit den Ausgaben immerhin Steuern sparen.

Im folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl an Fördermaßnahmen für Ihre Weiterbildung vor:

Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung

Das Aufstiegsstipendium ist ein Stipendienprogramm für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder ein Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule aufnehmen wollen. Auch Fernstudiengänge sind hierbei möglich. Das 2008 aufgelegte Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung.
Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 670 € plus 80 € Büchergeld. Für Kinder unter zehn Jahren gibt es eine Betreuungspauschale von 113 € für das erste Kind und jeweils 85 € für jedes weitere. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang werden jährlich mit 2000 € gefördert. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit laut Studienordnung.

Voraussetzungen:
Kandidaten/-innen müssen eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Note 1.9 oder besser abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Wer die Kriterien erfüllt und bereits ein Studium begonnen hat, kann nur gefördert werden, wenn er zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen hat.

Zuständigkeit:
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut dieses Stipendium im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Weitere Infos:
https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
https://www.bmbf.de/de/das-aufstiegsstipendium-882.html

Bildungsprämie (ESF und BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2008 die Bildungsprämie eingeführt, um mit der Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen und damit die Chancen im Beruf zu verbessern. Die Bildungsprämie ist vor allem an Bürger gerichtet, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Sie sind über 25 Jahre alt, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – das gilt auch für Selbständige. Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.

Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr übernommen. Sie können Ihren Prämiengutschein mit der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Der Eigenanteil muss von Ihnen selbst bzw. von einer anderen Privatperson (Partnerin bzw. Partner, Eltern, Verwandte) bezahlt und darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Sie dürfen ausschließlich den Eigenanteil bezahlen und nicht die vollständige Kursgebühr. Die Veranstaltungsgebühr für die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro betragen.

Voraussetzungen:
Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro). Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer von rund 600 Prämienberatungsstellen.

Beratung:
Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt Sie bei allen Fragen.
Kostenlose Hotline: 0800-26 23 000

Weitere Infos:
www.bildungspraemie.info
https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-bildungspraemie-880.html

Meister-Bafög bzw. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Meister-Bafög ist eine staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen. Sie soll Berufstätige nach einer ersten Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen. Hierzu zählen Aufstiegsfortbildungen wie "Meisterkurse" oder Lehrgänge, die zu einem vergleichbaren Abschluss führen. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer Höchstgrenze von 10.226 € gefördert. Davon bezuschusst der Staat 30,5%, den Rest erhält der Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen. Außerdem gibt es Geld für den Lebensunterhalt - in Form von Zuschüssen und Darlehen. Die Höhe des Darlehens variiert nach Familienstand.

Voraussetzungen:
Das Meister-Bafög ist nicht nur angehende Meister. Die Förderung gilt für viele Berufsbereiche. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder ein vergleichbarer Abschluss. Die berufliche Qualifikation darf dem angestrebten Fortbildungsabschluss allerdings nicht gleichwertig sein.

Beratung:
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten und nehmen auch die Förderanträge entgegen.

Weitere Infos:
www.meister-bafoeg.info

Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.000 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 6.000 EUR.

Voraussetzungen:Personen unter 25 Jahre, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser bzw. mit mind. 87 Punkten abgeschlossen haben. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wie Elternzeit können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Zuständigkeit:
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut dieses Stipendium im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Weitere Infos:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
https://www.bmbf.de/de/begabtenfoerderung-in-studium-und-beruf-73.html

 

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