Das Seminar klärt auf, was grundsätzlich bei der Vergütung von Organmitgliedern in gemeinnützigen Einrichtungen zu beachten ist und welche Möglichkeiten der zulässigen steuerlichen Gestaltung bestehen.
Gemeinnützigkeitsrechtliche, umsatzsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Stolperfallen stellen sich bei der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und Kapitalgesellschaften. Dies gilt bei der Vergütung von hauptamtlichen Organmitgliedern gleichermaßen wie bei Sitzungspauschalen oder „Zeitentschädigungen“ von Ehrenamtlichen. Der Bundesfinanzhof hat zudem im Jahr 2020 ein richtungsweisendes Urteil zur Angemessenheit von Organvergütungen bei gemeinnützigen Organisationen gesprochen.
Das Seminar klärt auf, was grundsätzlich bei der Vergütung von Organmitgliedern in gemeinnützigen Einrichtungen zu beachten ist und welche Möglichkeiten der zulässigen steuerlichen Gestaltung bestehen.
Inhalte:
- Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale - neu seit 01.01.2021
- Kombination von Minijob und steuerfreien Pauschalvergütungen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Abgrenzung von Auslagenersatz und Auslagen- / Sitzungspauschalen
- Selbständige Tätigkeit oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis?
- Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Angemessenheit der Vergütung nach den Kriterien der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung
- Vergütungsstudien und Fremdvergleich
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich oder hauptamtlich als Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer von Vereinen, Stiftungen oder gGmbHs tätige Personen.
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