
DigiSeminar: Recht auf Auskunft und weitere Betroffenenrechte in der Praxis
Die seit 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von allen Personen, deren Daten von einer Organisation verarbeitet werden, erheblich gestärkt. Oft ist nicht ausreichend bekannt und bewusst, wie weitreichend diese Rechte sind und wie sie in der Praxis umzusetzen sind. Das führt nicht nur zu hohen Aufwänden, sondern auch zu unnötigen Konflikten bis hin zu Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und teuren juristischen Auseinandersetzungen. Das Seminar informiert über die einzelnen Rechte, insbesondere über das am häufigsten ausgeübte Recht auf Auskunft.
Hinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz.
Die Betroffenenrechte wurden in den letzten Jahren durch zahlreiche Gerichtsurteile interpretiert. Bei der Bearbeitung von Anträgen muss das berücksichtigt werden. Im Seminar erhlaten Sie praktische Tipps, wie eine Organisation auf Anträge reagieren sollte und sich vorbereiten kann.
Inhalte:
Recht auf Auskunft
Recht auf Löschung
Weitere Betroffenenrechte
Organisatorische Vorbereitung
Ablehnung von Anträgen
Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihre eigenen Fragen das Seminar bereichern. Diese führen zugleich zu einer Konkretisierung der Inhalte.
Lernziele:
vertiefte Kenntnis der Betroffenenrechte
Verständnis für die Bedeutung im Alltag
Kenntnis von Methoden zur Vermeidung von Konflikten
Organisatorische Vorbereitungen
Methodik:
Präsentation
Seminargespräch
Fallbeispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen
Weitere Beschäftigte und Verantwortliche in sozialen und medizinischen Einrichtungen, die mit der Umsetzung von Betroffenenrechten befasst sind
Hinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. Im Fokus des Seminars steht der weltliche Datenschutz. Dieser gilt nicht für kirchliche Organisationen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiter*innen kirchlicher Organisationen teilnehmen, müssten im konkreten Fall jedoch prüfen, ob die im Seminar referierte Gesetzeslage auch für sie gilt.
Voraussetzungen:
keine
Hinweis: Wir bieten unsere Seminare auch als Inhouse exklusiv für Ihre Einrichtung an. Sprechen Sie uns gern an und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, unter: https://akademiesued.org/inhouse
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