Das Seminar klärt auf, wofür ehrenamtliche Vorstände zuständig und verantwortlich sind, welches die Voraussetzungen für eine Haftung von Vorständen sind und wie sich Haftungsrisiken minimieren und vermeiden lassen.
Hinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: rechtliche Grundlagen für (angehende) Vorstände und Geschäftsführer*innen in Vereinen und Stiftungen
Die Frage nach der möglichen Haftung stellen sich ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände durchaus zu Recht. Aufgrund der stetig zunehmenden Vielfalt und Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen für die (wirtschaftlichen) Aktivitäten von Vereinen und Stiftungen sind die Anforderungen, denen auch ehrenamtliche Vereinsvorstände gerecht werden müssen, enorm gestiegen. Datenschutz, Compliance, Tax Management, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind nur einige der vielen Themen, mit denen sich auch schon bei kleinen und mittelgroßen Vereinen und Stiftungen die Vorstände auseinanderzusetzen haben. Dies gilt auch, wenn sie diese Aufgaben vermeintlich in die Verantwortung einer*eines angestellten Geschäftsführer*in übertragen haben.
Das Seminar klärt auf, wofür ehrenamtliche Vorstände zuständig und verantwortlich sind, welches die Voraussetzungen für eine Haftung von Vorständen sind und wie sich Haftungsrisiken minimieren und vermeiden lassen.
Inhalte:
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern
Voraussetzungen einer Haftung von Vereinsvorständen
Pflichtverletzung durch Unterlassen
Haftung im Außenverhältnis
Regressnahme des Vorstands durch den Verein
Haftungsfreistellung aufgrund Ehrenamtlichkeit
Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Haftungsausschluss durch Ressortverteilung und externe Dienstleister?
Wirkung der Entlastung durch die Mitgliederversammlung
Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigungen auf hauptamtlich geführte gGmbH
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an (potentielle) ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von Vereinen und Stiftungen.
Format:
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Seminare sind die begrenzten Gruppengrößen. Dieses Seminar wird in der Regel mit 8 bis 20 Teilnehmer*innen durchgeführt.
Dozent*in
Dr. Christoph Dorau
Dr. Christoph Dorau ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Partner bei der ADJUVARIS Partnerschaft mbB in Freiburg und Stuttgart und Experte für Gemeinnützigkeitsrecht, Vereins-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht; sein Beratungsschwerpunkt ist die Gründung und Umstrukturierung gemeinnütziger Organisationen.
Termine
11.02.2025 | 18:00 - 20:00 |
Veranstaltungsort
Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.