Neben dem Datenschutz gibt es mit der Schweigepflicht der Berufsgeheimnisträger*innen, ihrer Gehilfen und weiteren haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen eine weitere wichtige Geheimhaltungspflicht. Diese gilt zum Beispiel auch für Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung. In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen Personengruppen in sozialen und medizinischen Einrichtungen erläutert. Dazu gehört auch die in der Praxis oft gestellte Frage, auf welche Weisen die Schweigepflicht durchbrochen werden kann.
In sozialen und medizinischen Einrichtungen gibt es neben dem Datenschutz regelmäßig weitere gesetzliche Geheimhaltungspflichten. Das ist insbesondere die strafbewehrte Schweigepflicht der Angehörigen bestimmter Berufsgruppen.
Inhalte:
Gesetzliche Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträger*innen und weiterer Personen
Inhalte und Reichweite der Schweigepflicht mit Praxisbeispielen
Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Staatsanwalt und vor Gericht
Umgang mit Anfragen der Polizei im Alltag
Wirksame Entbindung von der Schweigepflicht und andere Weisen der Durchbrechung
Relevante Besonderheiten des Sozialdatenschutzes (Sozialgeheimnis)
Lernziele:
Kenntnis der rechtlichen Verpflichtungen
Fähigkeit zur Umsetzung der fristgerechten Löschung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem bzw. der Datenschutzbeauftragten
Methodik:
Präsentation
Seminargespräch
Fallbeispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
Interessierte Berufsgeheimnisträger*innen: Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, beruflich medizinisch qualifizierte Beschäftigte mit und ohne Approbation, Mitwirkende in öffentlichen Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss, Angehörige von Betriebsräten, Angehörige der Schwerbehindertenvertretung
Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen
Voraussetzungen:
keine
Dozent*in

Franz Philippe Bachmann
Franz Philippe Bachmann M.A. von der Kanzlei Leu beschäftigt sich langjährig mit der praktischen Umsetzung des Datenschutzes. Durch frühere Tätigkeiten in der IT-Entwicklung, im Projekt- und Produktmanagement hat er nicht nur ein tiefes Verständnis von den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch von den verwendeten Systemen. Er hat auch Innenansichten aus einer Hilfsorganisation und eigener sozialer Arbeit. Die Kanzlei Leu ist als externer Datenschutzbeauftragte für eine Reihe von Organisationen tätig.
Termine
10. Dezember 2024 | 10:00 - 12:00 |
Veranstaltungsort
Diese Veranstaltung findet online statt. Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.
DigiSeminar: Berufliche Schweigepflichten neben dem Datenschutz
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