Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG

Bereits 2005 wurde mit dem § 8a SGB VIII vom Gesetzgeber die neue juristische Figur der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ geschaffen, die zur Beratung bei Fällen von Kindeswohlgefährdung vom freien Träger hinzugezogen werden muss. Der Zertifikatskurs bietet durch die Vertiefung und Erweiterung von Fachwissen, Reflexion des eigenen Handelns und Training in der praktischen Umsetzung eine Qualifizierung der Teilnehmenden für Ihre beratende Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft.

Die Paritätische Akademie Süd gGmbH organisiert in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Baden-Württemberg den Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft.

Eine Anmeldung ist nur über folgenden Link möglich: "Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft 2024"

Bereits 2005 wurde mit dem § 8a SGB VIII vom Gesetzgeber die neue juristische Figur der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ – in Fachkreisen wird auch häufig von Kinderschutzfachkraft gesprochen - geschaffen, die zur Beratung bei Fällen von Kindeswohlgefährdung vom freien Träger hinzugezogen werden muss.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurden die Verfahrensstandards in der Arbeit im Kinderschutz sowohl für den öffentlichen Träger wie auch die freien Träger präziser gefasst, aber auch Schutzpflichten für weitere Akteure im Kinderschutz, wie z.B. Fachkräfte in der Gesundheitshilfe und der Schule, festgeschrieben.

Die Kinderschutzfachkraft erhält damit zusätzliche Aufgabenstellungen, da sie zur Beratung in Kinderschutzfällen durch einen erweiterten Personenkreis, über die Grenzen der Kinder- und Jugendhilfe hinaus, hinzugezogen werden kann. Mit der im Juni 2021 verabschiedeten Reform des SGBVIII und dem Gesetz zu Prävention sexualisierter Gewalt werden u.a. Verfahrensstandards im Kinderschutz erweitert und präzisiert. Die relevanten Aspekte für die Arbeit der Kinderschutzfachkraft werden im Kurs mit aufgegriffen.

Die Kinderschutzfachkraft hat eine ausschließlich beratende und prozessbegleitende Funktion und keine Fallverantwortung. Als Verfahrens-, Fach-, Netzwerkexpertin und Prozessbegleiterin in der Beratung von Kinderschutzfällen braucht sie neben eigenen Erfahrungen in der Kinderschutzarbeit ein fundiertes Wissen und Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen.

Zielgruppe: Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die als insoweit erfahrene Fachkraft/ Kinderschutzfachkraft Fachkräfte im Rahmen der Gefährdungseinschätzung bereits beraten und begleiten oder diese Aufgabe zukünftig wahrnehmen werden.

Voraussetzung für die Teilnahme ist neben einer pädagogischen Ausbildung, Basiskompetenzen in beratender Gesprächsführung, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie ausreichend eigene Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz. Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens.

Ziel: Durch die Vertiefung und Erweiterung von Fachwissen, Reflexion des eigenen Handelns und Training in der praktischen Umsetzung qualifizieren sich die Teilnehmenden für ihre beratende Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft.

Aufbau und Abschluss der Seminarreihe:

Der Kurs umfasst 8 inhaltlich zusammenhängende ganztägige Veranstaltungen in 3 Modulen mit insgesamt 7 Seminartagen und einem Kolloquiumstag, und in der Regel mit jeweils 2 Referent*innen.

Die Zusammenarbeit mit den ausgewählten Referent*innen sichert, dass zum einen die Erfahrungs- und Wissensbestände aus der aktuellen Fachdiskussion zum Kinderschutz mit einfließen, zum anderen der Praxisbezug für das Lern- und Übungsfeld gewährleistet ist.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Erstellung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Abschlusskolloquium.

Am Ende erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a Abs.4, 8b Abs.1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG“.

Die Ausschreibung finden Sie hier als PDF.

Kursinhalte:

Rechtliche Aspekte bei Kindeswohlgefährdung

  • Kinderschutz in der Verantwortungsgemeinschaft Jugendamt, freie Träger, Berufsgeheimnisträger und Familiengericht

  • Anlass und Zielsetzungen des §§ 8a SGB VIII, 8b SGB VIII und § 4 KKG - Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

  • Verfahrensanforderungen / -standards der verschiedenen Akteure

  • Datenschutz und Schweigepflicht

  • Garantenstellung und strafrechtliche Haftung

Die Kinderschutzfachkraft als Verfahrensexpertin, Fachexpertin und Prozessbegleiterin

  • Rollenklärung, Auftrag, Grenzen, Qualifikation

  • Selbstverständnis der Kinderschutzfachkraft in einem beratenden Setting

  • Beratung im Kinderschutz: Herausfordernde Themen und Umgang mit den eigenen Grenzen

  • Methodisches Handwerkszeug für die Beratung der Kinderschutzfachkraft

Kindeswohlgefährdung aus medizinisch-psychologischer Sicht

  • Erkennen von Misshandlung / Vernachlässigung / sexueller Gewalt, u.a.

Kindeswohlgefährdung – vom Bauchgefühl zum strukturierten Wahrnehmen, Erkennen, Einschätzen und Handeln

  • Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

  • Kontexte von Kindeswohlgefährdungen (Formen, Ursachen und Dynamiken)

  • Erkennen und Einschätzen von Kindeswohlgefährdungen Gewichtige Anhaltspunkte / Risikofaktoren / Schutzfaktoren

  • Fallverstehen / Hypothesenbildung im Kinderschutz

  • Zielsetzungen und Grenzen indikatorengestützter Instrumente

  • Beteiligung von Eltern bei der Gefährdungseinschätzung

  • Beteiligung von Kindern / Jugendlichen bei der Gefährdungseinschätzung

  • Kommunikation und Kooperation im Helfersystem in Kinderschutzfällen - die mehrdimensionale Fallanalyse

  • Dokumentation

  • Schutzvereinbarungen

Die Kinderschutzfachkraft als Netzwerkexpertin

  • Gestaltung und Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen

Schriftliche Darstellung und Reflexion der eigenen Beratungstätigkeit als Kinderschutzfachkraft in einem Kinderschutzfall (Praxisarbeit)

Schulungsleitung:

Susanne Poller

Supervisorin M.A. DGSv Zertifiziert, Dipl. Sozialarbeiterin (FA), Systemische Familienberaterin


Fortbildungstermine:

Modul 1: 06. - 08.03.2024 (Mi - Fr)

Online-Modul: 21.03.2024 (Do)

Modul 2: 06. + 07.05.2024 (Mo / Di)

Modul 3: 01. + 02.07.2024 (Mo / Di)

Zwischenzeitlich Praxisarbeit in Form einer Hausarbeit

Abschlusskolloquium 12.09.2024 (Do)

Seminarzeiten:

1. Tag: 10:00 – 17:00 Uhr,

2. Tag: 09:00 – 16:00 Uhr,

3. Tag / Online: 09:00 - 12:30 Uhr

Anmeldeschluss ist der 05. Februar 2024


Veranstatlungsort:

Evangelische Tagungsstätte Bad Boll

Akademieweg 11

73087 Bad Boll

Telefon: 07164 79-100

Website: www.your-future-meeting-place.de


Seminargebühren: 1350,- €

zzgl. Verpflegungskosten: 430,- € für die gesamten Kurstage, diese werden direkt durch das Tagungshaus abgerechnet.

zzgl. Übernachtung und Frühstück: 345,- € Es steht ein Kontingent im Tagungshaus Bad Boll zur Verfügung. Dieses ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn buchbar unter dem Kennwort „Kinderschutzbund“. Auch nach dieser Zeit können Sie nach freien Zimmern fragen.

Hierfür gelten die AGB des Tagungshauses.


Ihre Ansprechpartnerin beim Kinderschutzbund LV Baden-Württemberg e.V.:

Sarah Möckel

Telefon 0711 / 24 28 18

Mobil 0152 – 09 10 48 99

E-Mail moeckel@kinderschutzbund-bw.de

Website www.kinderschutzbund-bw.de

Kooperationspartner

Diese Veranstaltung wird durchgeführt in Kooperation mit:

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Kai Kneule

Kai Kneule

Leiter Geschäftsfelder

kneule@akademiesued.org Telefon: 0711 286976-02

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