Rechtssicher Ausbilden
Kenntnisse im Ausbildungsrecht sind für jeden unverzichtbar, der mit Berufsausbildung befasst ist. Rechtsverstöße können schwerwiegende Folgen haben: Von Schadenersatzansprüchen über den Entzug der Ausbildungsbefugnis bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Risiken vermeiden und die Chancen nutzen.
Inhalt:
Von A wie Auswahlverfahren bis zu Z wie Zeugnis, Kenntnisse im Ausbildungsrecht sind unverzichtbar. In diesem Seminar werden die Grundlagen des Ausbildungsrechts anhand kurzer Fälle erläutert.
1.Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
2.Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- AGG-konformer Umgang mit Bewerbungen
- Zulässige Fragen im Bewerberinterview
3.Durchführung des Ausbildungsverhältnisses
- Form des Ausbildungsvertrages
- Rechte und Pflichten der*des Auszubildenden
- Rechte und Pflichten der*des Ausbildenden / des Ausbilders*der Ausbilderin etc.
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeit
- Arbeit an Samstagen / Sonntagen
- Freizeitgewährung und Nachtruhe
- Urlaubsansprüche
- Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote
- Ärztliche Betreuung von Jugendlichen
- Haftung der*des Ausbildenden / des Ausbilders*der Ausbilderin
4.Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Kündigung während der Probezeit
- Kündigung nach der Probezeit
- Aufhebungsvertrag
- Anfechtung
- Pflichten bei der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Schutz besonderer Personengruppen
- Zeugnis
Lernziele:
Die Teilnehmer*innen erwerben die Fähigkeit, Sachverhalte arbeitsrechtlich sicher einzuordnen und einer kompetenten Lösung zuzuführen. Fragen und Fälle der Teilnehmer*innen aus der Praxis werden auf Wunsch arbeitsrechtlich bewertet.
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Zielgruppe:
Dieses Online-Seminar richtet sich an alle, die sich mit dem Thema Ausbildung im Unternehmen beschäftigen, speziell an Personal- und Ausbildungsleiter*innen, Personalreferent*innen, Ausbilder*innen, Ausbildende oder Ausbildungsbeauftragte sowie Mitarbeiter*innen von Personal- und Ausbildungsabteilungen und Betriebsräte.
Voraussetzungen:
keine
maximale Teilnehmer*innen-Zahl:
16